
Wegen zuviel “Blasphemie”: Auch Bischof Schick (62) erhöht nun den Druck auf die Bundestagsabgeordneten. Foto: Manfred Finken / Wikimedia / CC-BY-SA
Glaubensfreiheit – Stellen Spott und Satire über traditionelle religiöse Vorstellungen eine strafbare Verletzung der Menschenwürde dar? In den Augen des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick ist das zu oft der Fall. Deshalb hat der Bischof am Mittwoch gefordert, „ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ zu erlassen und die Verbote von „Blasphemie“ auszuweiten.
Das künftige Gesetz solle alle Religionen schützen, so der 62-Jährige Kirchenrechtsprofessor aus Bayern. Spott über „heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen“ müsse verboten sein, sagte der anscheinend verrückte Theologe, dessen Betrieb unter anderem von einer wachsenden Zahl nichtreligiöser Menschen finanziert wird.
Zwar zahlte allein der Freistaat Bayern im Jahr 2010 rund 66 Millionen Euro in den katholischen Finanztopf ein, obwohl nur rund die Hälfte der Bevölkerung ein Mitglied dieser Kirche ist. Doch geschröpft werden sollen in Zukunft, so wohl Schicks Forderung, nicht nur die Taschen der Andersgläubigen, sondern auch wieder vermehrt ihre Rechte auf freie Rede und Meinungsäußerung. Christen müssten “deutlich machen, dass wir Verunglimpfungen unserer Überzeugungen und Werten in Medien und öffentlichen Organen nicht hinzunehmen bereit sind”, so der Erzbischof, gegen dessen Vorgesetzten im holländischen Den Haag eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt.
Allein steht der Bamberger Statthalter des mächtigen Fake-Staates Vatikanstadt mit seiner Forderung nicht. In den vergangenen Wochen hatten sich vermehrt Stimmen aus dem Lager der katholischen Gläubigen öffentlich zu Wort gemeldet, um für die Strafbarkeit von sowohl kritischen wie auch humoristischen Meinungsäußerungen über unwahre sowie blöd- und widersinnige Ansichten religiöser Natur einzutreten.
Ein Verbot von Reden und anderen Ausdrucksformen, die den traditionellen Aberglauben aufs Korn nehmen, könne die Kunst beflügeln, argumentierte der Büchnerpreis-Träger Martin Mosebach und meinte zugleich, die sozialen Probleme in den neuen Bundesländern rühren daher, dass der Bevölkerung es an der „Vollausbildung als Menschen“ fehle. Der Philosoph Robert Spaemann plädierte kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dafür, dass nicht die Leugnung der Shoa, sondern vielmehr solche Aussagen geschützt werden müssen, welche den Gefühlen von Besitzern der traditionellen Formen des Aberglaubens einen „effektiven gesetzlichen Schutz“ verleihen.
Vereinzelt wird in den Medien derzeit gemutmaßt, dass das umstrittene Cover der Satire-Zeitschrift Titanic ein Anlass für die neueren Forderungen nach einem stärkeren „Blasphemie“-Verbot gewesen sein könnte. Wahrscheinlich ist aber auch, dass die gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Anhängern des muslimischen Glaubens und christlich-konservativen Rechtspopulisten eine Ursache für das Erstarken dieser Debatte bildet. Hintergrund dürfte aber vor allem sein, dass die derzeit geltenden Gesetze zur Verhinderung sogenannter „blasphemischer“ Meinungsbekundungen für die katholischen Gläubigen nicht mehr ausreichend sind.
Daraufhin weist jedenfalls ein Fall, über den vor einigen Monaten ein Berliner Amtsgericht entschieden hat. Der in Berlin wohnende Leiter der EDV am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte Jörg Kantel hatte im vergangenen Jahr in seinem Blog die Kirche von Schick, Mosebach und Spaemann mit einem Begriff bezeichnet, nach dem die katholische Kirche eine Sekte sei, deren primärer Zweck der sexuelle Missbrauch von Kindern ist. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wies die darauf folgenden Strafanzeigen ab, da die Aussage von Kantel nicht dazu geeignet gewesen sei, den vorgesehenen Tatbestand zu erfüllen.
Der hier relevante Strafgesetzbuchparagraph 166 über die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ verlangt, dass durch die beklagten Äußerungen der öffentliche Friede gestört werden müsse. Das konnte das Berliner Gericht aber nicht feststellen. Die katholische Kirche hatte selbst zuvor alles Notwendige getan hatte, um die Bevölkerung gegen sich aufzubringen und den gesellschaftlichen Frieden zu stören.
Und die neueren Forderungen des Verbots „blasphemischer“ Aussagen, die von den Strafgesetzbuchparagraphen über Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung nicht abgedeckt sind, scheinen nun auf eine Fortsetzung der Förderung dieser Zustände seitens prominenter Gläubiger zu zielen.
Der Grünen-Politiker Volker Beck, Mitglied im Ältestenrat des Deutschen Bundestags, äußerte sich heute ablehnend gegenüber den Forderungen Schicks: „Bischof Schick fühlt sich offenbar vom Prozess gegen Pussy Riot motiviert, auch in Deutschland gegen demokratische Freiheitsrechte vorzugehen.“
Der feministischen Künstlerinnen-Gruppe „Pussy Riot“ wird derzeit in Russland der Prozess gemacht, weil diese sich regimekritisch geäußert und in einer Kathedrale der russisch-orthodoxen Kirche ein „Punk-Gebet“ gegen den Ministerpräsidenten Putin und die Kirche gesungen hatten. Drei der Frauen drohen nun bis zu sieben Jahren Haft, auch wenn Amnesty International mittlerweile zum Einsatz für ein Fallenlassen der Anklage aufgerufen hat.
„Satire und Ironie muss einem nicht gefallen. Verbieten kann man sie aber nicht“, so Beck weiter. „Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz vor Diffamierung, Beschimpfung und Hetze als andere soziale Gruppen.“
Volker Beck sprach sich für eine Streichung des Strafgesetzbuchparagrafen 166 aus, der „ein obrigkeitsstaatliches Relikt aus der Zeit des Bündnisses von Krone und Kanzel“ sei. Denn der „Respekt vor anderen Religionen und Weltanschauungen muss gesellschaftlich erstritten werden, er darf nicht strafrechtlich verordnet werden.“
Auf eine Unterstützung könnte der Erzbischof Schick mit seiner neuerlichen Forderung aber möglicherweise auch außerhalb der eigenen Kreise zählen. Bruder Spaghettus, Hoher Priester der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft und besonders bei jüngeren Menschen beliebte Glaubensrichtung, machte auf Anfrage deutlich, mit derartigen Vorschlägen sympathisieren zu können.
Spaghettus sagte zur Debatte, als Vertreter der „einzig wissenschaftlichen Religion“ sei ihm und der Gemeinde „bewusst, dass es hier schnell zu einem Dilemma kommen kann, da wir Pastafari sämtliche abrahamitische Religionen als Verspottung unseres einzig wahren Glaubens ansehen“. Angesichts des ebenfalls kontrovers diskutierten Quasiverbots der religiösen Beschneidung von Neugeborenen und Kleinkindern sei klarzumachen, dass religiöse Bräuche und Belange über dem Gesetz stehen. „Deshalb kann im Falle der Blasphemie auch nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit verwiesen werden“, so der Würdenträger der Pastafari-Kirche.
Die neu aufgekommenen Fragen über die wahrgenommenen Verunglimpfungen von Glaube und Religionen sollten darum noch in diesem Jahr geklärt werden: „Ob wir deshalb fordern sollen, diese grundsätzlich zu verbieten oder ob wir das als traditionell schwer bewaffnete Glaubensgemeinschaft lieber ohne staatliches Eingreifen mit Juden, Christen und Muslimen selbst klären, werden wir auf unserem diesjährigen Pastafaritreffen am 8. und 9. September in Melsungen entscheiden.“














Ist euer Gott so kleinlich und euer Glaube so schwach, dass ihr nicht gelassen über den Dingen stehen könnt, so euch ein Köter anbellt? Und steht nicht geschrieben in euerm heiligen Buche: “Rächet euch selber nicht, meine Liebsten, sondern gebet Raum dem Zorn Gottes; denn es steht geschrieben: Die Rache ist mein; i c h will vergelten, spricht der Herr.” (Röm 12;19) So pfuschet IHM doch nicht ins Handwerk!
Wann hören Kinder auf, an den Weihnachtsmann zu glauben? Genau – wenn sie von ihren Kumpels deswegen verspottet werden. Das ist nicht weiter schlimm. Schlimm für die Bischöfe, wenn ihnen die Gläubigen und damit die Einküfte abhanden kommen.
Und das dürfte letztlich der wahre Grund für ihre Forderung nach Rückkehr ins Mittelalter sein. Bin nur gespannt, wann die ersten Politiker unterwürfig herzu eilen.
Vielen Dank Herr Schick! Sie sind der lebende Beweis dafür, was passiert wenn Politiker beginnen Grundrechte im Namen der Religionen zur Disposition stellen. Kaum dass Sie realisiert haben, dass die Politik Religion höher bewertet als körperliche Unversehrtheit von Kindern und den Gleichheitsgrundsatz, schon wird das nächste Grundrecht, nämlich die Meinungsfreiheit angegriffen. Wenn das kein Weckruf für alle noch denkenden Menschen ist, dann weiß ich auch nicht mehr.
Es ist doch viel lustiger, daß das Männlein behauptet, die Seelen der Gläubigen Schaden erleiden würde, immerhin glaubt man auch als Katholik daran, daß man einzig selbst seine Seele beschädigen kann. Was der Mützenträger da also von sich gibt, ist nichts als Ketzerei aus christlicher bzw. katholischer Sicht. Zudem ist die Vorstellung, daß man einem Christen die Seele zerstören kann durch eine Parodie, Spott oder Humor über seine Religion, …, einfach köstlich.
Das heißt, wenn man einen Christen genug davon aussetzt, geht seine Seele ganz kaputt und der Christ verliert seine Seele bzw. mit genug Humor, Satire, Hohn und Spott über Religion kann man diesen Planeten sehr schnell von den Gläubigen erlösen, wenn man dem Hutträger folgt.
Und wer die Flut an Hohn und Spott über seine Religion überlebt, ist ein Ungläubiger.
Daß das Männlein die große Flut an Spott, Satire, …. bislang überlebt hat, beweist mit nicht gerade seinen Glauben …
Die Frage ist, ob auch hier die Politiker gehorsamst einknicken. Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn den Volkszorn können sie nicht wollen. Wenn doch,dann wird´s interessant.
Die Aussagen so mancher Merkwürden zeigen, dass sie immer noch wie Fürstbischöfe fühlen und handeln.
Ja, ja, so weit sind wir schon (wieder)! Ich bin zwar katholisch, aber solche Fisematenten wie durch diesen Bischof Schick gehen mir langsam auf den Keks. Ab 01. Okt. dieses Jahres wird das “Jahr des Glaubens” ausgerufen. Die RKK will “neuevangelisieren”, oder sagen wir besser “re-missionieren”. Dazu könnte es schon eines solchen Paragrafen bedürfen, denn wir sind ja – Gott sei Dank – nicht mehr im Mittelalter. Die Kirchenoberen sind doch alles nur (noch) Besitzstandswahrer und Finanzmillionäre, und es geht nur noch um Machterhalt.