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“Wichtiger Schritt für die Mündigkeit des männlichen Nachwuchses”

Beschneidung: Vorsitzender des Bundes der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland plädiert für Selbstbestimmung und Mitspracherecht.

BDAJ-Vorsitzender Akin: Beschneidungsurteil “ein Stück weit als den Versuch verstehen, Kinder in den Entscheidungsprozess mit einzubinden”

Religion – Die Wogen um das sogenannte Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln schlagen immer noch hoch. Nicht nur die Vertreter der einflussreichen abrahamitischen Religionsgemeinschaften, sogar immer mehr Stimmen aus der Politik üben weiter scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung. Diese hatte die Beschneidung eines minderjährigen Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet und damit eine heftige Kontroverse ausgelöst.

Unter anderem Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, bezeichnete das Urteil der Kölner Richterinnen und Richter als „hingerotzt“, „groben Unsinn“ und rief zur Schaffung von Rechtsklarheit auf.

Insbesondere die Vertreter des Judentums in Deutschland und auf europäischer Ebene haben in den vergangenen Tagen mit entschiedenen Stellungnahmen auf die neue Kontroverse reagiert und deutlich gemacht, dass sie es nicht akzeptieren würden, wenn das religiöse Ritual nicht wie gewohnt praktiziert werden könne. Gefordert wurde, durch den Erlass neuer Gesetze eine Rechtssicherheit zu schaffen.

Nachdem zunächst Spitzenpolitiker aus Reihen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD sich für eine gesetzliche Straffreistellung der religiösen Beschneidung ausgesprochen hatten, plant nun auch die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein Gesetz zur Legalisierung der Beschneidung von Kindern.

Die Signalwirkung dieses Gesetzes wäre aus säkularer Perspektive allerdings unter Umständen verheerend, denn es würde ebenfalls zu einer noch größeren Ausweitung der Privilegien einzelner Religionsgemeinschaften in Deutschland führen.

Eine Petition mit der Forderung zum Stopp der Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger befindet sich daher mittlerweile in Vorbereitung, zu der es heißt: „Losgelöst von religiösen Einflüssen und Dogmen gestalten wir unser aller Zusammenleben“ – Gesetzt werden soll durch den Stopp „ein Zeichen für die Rechte heranwachsender Männer in Deutschland“. Der Strafrechtsexperte Holm Putzke  schlug am Mittwoch in der New York Times vor, die Heranwachsenden ab einem Alter von 16 Jahren selbst entscheiden zu lassen.

Aber nicht alle Repräsentanten konfessioneller Gemeinschaften teilen die Position der einflussreichen Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik. Nachdem am Mittwochabend bereits die Juristin und Frauenrechtlerin Seyran Ates gegenüber muslimischen Gläubigen für ein Nachdenken über Reformen in der Glaubenspraxis plädiert hatte, hat sich am Freitag auch der Vorsitzende des Bundes der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland (BDAJ), Serdar Akin, zum umstrittenen Gerichtsurteil geäußert.

Akin erklärte, die Gerichtsentscheidung „platt als Fehlurteil und einen unberechtigten Eingriff auf die Religionsfreiheit abzutun, wäre nach meiner Einschätzung zu kurz gesprungen“. Aber auch eine strafrechtliche Verfolgung von Eltern und Ärzten löse das Problem nicht, auch wenn kein religiöses Gesetz sich einer kritischen Überprüfung durch weltliche Gerichte entziehen könne.

„Religiöse Vorschriften und Gebote dürfen dem deutschen Grundgesetz nicht widersprechen, wenn sie eine Ausübung anvisieren.“

Serdar Akin erinnerte zudem an Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, welcher „das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ einfordert.

In Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es sogar, dass die Vertragsstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abschaffen soll. Ob das durch Eltern und Kleriker gewollte Abtrennen der Vorhaut von Kindern für die Gesundheit schädlich ist, bildet einen Teil der derzeitigen Debatte.

Darauf ging der BDAJ-Vorsitzender Serdar Akin aber nicht ein, sondern stellte die Frage der Selbstbestimmung und der Mitsprache in den Mittelpunkt. Akin: „Wie kann ein Kind nun in der Wahl seiner Religion und Weltanschauung mündig mitentscheiden, wenn die Eltern ihm die Entscheidung einer Beschneidung, also eines irreparablen körperlichen Eingriffs, bereits abgenommen haben?“

Seine persönliche Erfahrung sei, dass in anatolischen Familien über die Vor- und Nachteile des operativen Eingriffs kaum gesprochen werden. „Der Wunsch für eine Beschneidung ist eine stillschweigende Annahme und die Erziehungsberechtigten der Kinder entscheiden über deren Körper.“

Insofern könne man das Gerichtsurteil aus Köln ein Stück weit als den Versuch verstehen, Kinder in den Entscheidungsprozess mit einzubinden. „Die Eltern diskutieren mitunter wochenlang mit ihren Söhnen welches Smartphone das richtige für sie ist. Dann kann und darf man sich auch nicht zu schade sein, mit dem Sohn einige Stunden über dieses heikle Thema zu debattieren und dessen Einvernehmen zur Beschneidung einzuholen.“

Wenn gläubige Eltern mit eine religionsmündig gewordenen Kind ein solches Gespräch führen und mit ihm gemeinsam entscheiden würden: „Damit wäre ein wichtiger Schritt für die Mündigkeit des männlichen Nachwuchses getan.“

Über seine alevitische Perspektive auf das Thema sagte er schließlich, man müsse deshalb „Kindern bei Entscheidungen, die ihren Körper betreffen ein Mitspracherecht und das Recht auf Selbstbestimmung ermöglichen. Ihr Körper – Ihre Entscheidung!“

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Diskussion - Bisher 7 Kommentare - Kommentar schreiben
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    In dem Kontext bin ich über ein Urteil gegen eine Scientology Niederlassung gestolpert, in dem die Grenzen des Abs. 2 des Art. 4 nochmal klar dargelegt werden. Das Gericht sah Scientology grundsätzlich als Religion bzw. Kirche an, ging aber ebenso auch auf ggf. Praktiken ein, die nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt seien:

    2. Art. 4 GG sieht keine ausdrückliche Einschränkungsmöglichkeit der in ihm verbürgten Rechte vor. Dennoch ist auch die Glaubens-,Gewissens-,Bekenntnis- und Religionsausübungfreiheit nicht schrankenlos. Sie findet wie alle sonstigen im Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte ihre Grenzen an kollidierenden Grundrechten Dritter, z.B. aus Art. 1 Satz 1 GG. Sobald eine Glaubensgemeinschaft die so gezogenen Grenzen des Art. 4 GG überschreitet, und dabei etwa, was darzulegen ist, Art. 1 GG verletzt, handelt sie automatisch sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 GG.

    aus:
    http://www.religio.de/refund.html

    Ebendiese Feststellung auf die aktuelle Frage der Erlaubnis ritueller Beschneidungen ohne rechtmäßige Einwilligung des Betroffenen angewendet, sollte bereits Antwort genug sein, denn die Grundrechte des betr. Kindes (konkret das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit) dürften wohl ebenso unbestritten sein wie höher stehen.

    Demnach kann es nur legale rituelle Beschneidungen geben, die unter rechtmäßiger Einwilligung des Betroffenen erfolgt – offen wäre lediglich, ab welchem Alter dies gesetzlich der Fall sein kann, wenn es sich um Minderjährige bzw. Schutzbefohlene handelt.

  •  

    Beschneidung von Untertanen in Cargo-Kulten

    Schwache Gemüter schalten den Ton aus; “starke” Politiker, die auf eine rasche Legalisierung drängen,…

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article108288113/Politiker-wollen-dass-Beschneidung-straffrei-bleibt.html

    …sollten den Ton anlassen:

    http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112

    Seine Jünger sagten zu ihm: “Nützt die Beschneidung oder nicht?” Er sagte zu ihnen: “Wenn sie nützlich wäre, würde ihr Vater sie aus ihrer Mutter beschnitten zeugen. Aber die wahre Beschneidung im Geiste hat vollen Nutzen gefunden.”

    (Nag Hammadi Library / Thomas-Evangelium / Logion 53)

    Solange das Wissen noch nicht zur Verfügung stand, um das Geld an den Menschen anzupassen, musste der Kulturmensch durch eine künstliche Programmierung des kollektiv Unbewussten (geistige Beschneidung von Untertanen) an ein darum bis heute fehlerhaftes Geld angepasst werden. Das war (und ist noch) der einzige Zweck der Religion, die vom Wahnsinn mit Methode zum Wahnsinn ohne Methode (Cargo-Kult um die Heilige Schrift) mutierte und uns – unabhängig von “Glaube” (Cargo-Kult) oder “Unglaube” (Ignoranz) – alle zu Untertanen machte, die ihr eigenes Programm nicht kennen. Die Bewusstwerdung der Programmierung nennt sich “Auferstehung”:

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2011/07/die-ruckkehr-ins-paradies.html

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    Den Äußerungen von Herrn Akin lässt sich entnehmen, dass in den Kreisen derjenigen, für die Beschnei- dungen eine wichtige Tradtion darstellen, der Nach-denkprozeß begonnen hat.

    Das dabei das Recht eines Knaben auf Selbstbestim- mung, was Einwirkungen auf seinen Körper anbe- trifft, von Herrn Akin in den Mittelpunkt gestellt wird, ist nur zu begrüßen. Nicht (tote) Traditionen sondern der lebendige Mensch mit all seinen Bedürfnissen und unveräußerlichen Rechten sind stets – bei jeglicher Bewertung – als zentrales Kriterium zu beachten. Erfreulich ist, dass jetzt auch aus muslimischer Sicht das Urteil des Landgerichts Köln nicht lediglich verteufelt son- dern eine Diskussion über religiös motivierte Be-
    schneidungen gefordert wird, und zwar unter vornehmlicher Beachtung der Rechte der Betroffenen.

    Ich stimme anderen Kommentaren zu: die im Grundgesetz verbürgten unveräußerlichen Menschen- rechte stehen jedem Individuum zu – auch und gerade den schwächsten und (noch) unmündigen Mitgliedern unserer Gesellschaft. Da die Knaben die unmittelbar Betroffenen der unumkehrbaren Entfernung der Vorhaut sind und sie hiermit ein Leben lang zurande kommen müssen, kann und darf es nicht anders sein, als dass selbstverständlich ihre Menschenrechte vorrangig sind. Und nicht etwa die Menschenrechte Anderer (der Eltern), etwa auf ihre Religions- freiheit. Das ist ja das Eigentümliche an der gegenwärtigen öffentlich geführten Diskussion, dass ständig die Verletzung der Religionsfreiheit beklagt wird, tatsächlich aber stets nur die Religionsfreiheit von Eltern, niemals aber diejenige der betroffenen Knaben gemeint ist.

    Auch die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, ob es dem einen oder dem anderen passt. Aber es muß jeder Mensch eigenverantwortlich seine Freiheiten ausüben können. Dazu gehört auch, sich für die Anbringung von Zeichen an seinem Körper als Ausdruck eines exklusiven “Bundes mit Gott” oder als Zugehörigkeit zu einer bestimmten Tradition zu entscheiden oder eine solche Kennzeichnung eben abzulehnen. Vernünftigerweise sollte eine solche Entscheidung nach der Pubertät, nach der Phase der Rebellion gegen und der kritischen Auseinander- setzung mit Herkömmlichen und Üblichem, getroffen werden. Entscheidungen in frühem Kindesalter stehen immer unter dem Ein-Druck der Auffassungen der Eltern, der Familie, des sozialen Umfeldes, der Priester, Rabbi und Imame – und können nahezu nie Ausdruck abwägenden Vernunftgebrauchs des Kindes sein.

    Ich verstehe die Äußerungen von Herrn Akin als einen Aufruf zu einem gesellschaftlichen Dialog. Ihm ist zuzustimmen, dass die Problematik der Beschneidungen nicht durch den Strafrichter gelöst werden kann sondern dass der Austausch von Informationen und Bewertungen notwendig ist. Eine Debatte um die Belange von Knaben und um deren Beschneidung würde in einer guten Tradition stehen: der gesellschaftlichen Debatte um Ziele und Methoden der Kindererziehung, um die Rechte von Kindern, die beispielsweise zur gesetzlich geregelten Beachtung des Kindeswohls und zum gesetzlichen Verbot körperlicher Züchtigungen geführt haben.

    Auch in diesem Land war es Tradition, Kinder körperlich zu züchtigen – und die Bibel enthält auch die passenden Stellen, die die Zustimmung Gottes zu einem derartigen Tun enthalten, worauf sich fanatische christliche Gottesanbeter bis heute meinen berufen zu können. Trotzdem: die Tradition ist abgeschafft, unter Strafe gestellt, und die christlichen Fanatiker können in dieser Angelegenheit in ihre Schranken verwiesen werden.

    Deshalb: die säkularen Kräfte, die sich in der gegenwärtigen Debatte bislang weitgehend zurück-gehalten haben, sind aufgerufen, öffentlich klar Position zu beziehen und mit ihren humanistischen Werten zugunsten der Kinder vor aller Welt Stellung zu nehmen.

    Zum Wohl der betroffenen Knaben ist die Weiterführung und Verbreiterung der öffentlich Debatte dringend erforderlich – und zwar jetzt.

    Walter Otte

    P.S. Vielleicht könnte Niels Dettenbach die Fundstelle des von ihm erwähnten Urteils mitteilen? Danke.

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    Sie meinen:
    http://www.religio.de/refund.html

    Das Urteil habe ich direkt in Suchmaschinen bei meinen Recherchen zu Art. 4 Abs. 2 GG entdeckt – also nicht als z.B. Link über eine andere Seite – nehme aber an das dies auf “religio.de” verlinkt worden sein dürfte und deshalb dort mal hingelegt wurde.

    Ich fand das Urteil erstaunlich sachlich wie auch die Bemerkungen des Gerichtes zu früheren Scientology Urteilen anderer deutscher Gerichte lesenswert.

    Beantwortet das Ihre Fragen?

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    Vielen Dank, ich werde weiter suchen.

    Übrigens: Die Giordano-Bruno-Stiftung plant zu dem Thema Beschneidungen / Kinderschutz eine Kampagne, wie Michael Schmidt-Salomon für die gbs heute mitgeteilt hat (siehe gbs oder hpd).

    Walter Otte

 
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