
Blasphemisch: Postkarte aus der Art Collection der Giordano-Bruno-Stiftung.
Grundrechte – Der Schriftsteller und Träger des Georg-Büchner-Preises Martin Mosebach will, dass Meinungsäußerungen über das Christentum und andere kritische Ausdrucksformen mit Bezug zur Religion zukünftig wieder härter bestraft werden.
Das forderte Mosebach als bekennender Anhänger des Monarchen Papst Benedikt XVI., der seit 2005 vom Fake-Staat Vatikanstadt aus regiert, in einem Essay, der am Dienstag in der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde.
„Es wird das soziale Klima fördern, wenn Blasphemie wieder gefährlich wird“, schrieb Mosebach im Aufsatz und zweifelte zunächst an, dass die Bundesrepublik Deutschland ein weltanschaulich neutraler Staat sei.
Dabei verwies er darauf, dass dem Grundgesetz der Bezug auf einen Gott vorangestellt wurde und er meinte dazu: „Es war der Gott des Christentums, an einen anderen dürfte man Ende der 1940er Jahre schwerlich gedacht haben.“
Und auch wenn diese religiöse Bindung des Grundgesetzes in den letzten Jahrzehnten „gelinde gesagt beeinträchtigt worden ist“, werde es auf lange Sicht keine neue Verfassung geben. „Alle wesentlichen politischen Kräfte sind sich hierin einig.“
In einem Staat, in dem die Bürgerinnen und Bürger ein Gewaltmonopol des Staates mit der Abtretung von Rechten an den Staat in Kauf nehmen, gerate die Relation zwischen dem Gehorsam der Menschen und der Gewährleistung staatlichen Schutzes in Gefahr, wenn „eine hinreichend große Gruppe sich in ihrer religiösen Überzeugung nicht mehr vom Staat beschützt sieht“.
Er kritisierte weiter, dass die Bischöfe heute gegenüber blasphemischen Äußerungen „verlegen zur Seite“ blickten, denn „sie wollen sie bloß nicht wahrnehmen, um nicht Stellung beziehen zu müssen.“
Tatsächlich sind manche Äußerungen ranghoher Theologen im Zuge der Aufdeckung des jahrzehntelang durch die katholische Kirche vertuschten sexuellen Missbrauchs seltener geworden.
Zuvor hatten die Kleriker traditionell nichtreligiöse und atheistische Weltanschauungen sowie deren Anhänger diffamiert, religionskritische Äußerungen hingegen unter anderem mit Strafanzeigen und Klagen bekämpft. Nun langsam erkennen einige Bischöfe, dass sich immer mehr Menschen nicht von den Lügen einschüchtern lassen und ihre Meinung zur Religion und der katholischen Kirche selbstbewusst vertreten.
Die seit einiger Zeit entspanntere Situation im Bereich der Meinungs- und Kunstfreiheit verändert habe nun laut Mosebach das Auftreten einer „starken islamischen Minorität“, wegen der sich die Politik mit Menschen konfrontiert sähe, „die in Hinsicht Blasphemie keinen Spaß verstehen.“
Der Schriftsteller will offenbar die Auffassung verbreiten, dass die starke katholische Majorität in Deutschland sogenannten „blasphemischen“ Äußerungen zu irgendeiner Zeit tolerant gegenüber gestanden habe.
Und gegenüber den heute hin und wieder verbreiteten künstlerischen Ausdrucksformen, die Religionskritik und Karikaturen enthalten, drückte er seine Missbilligung aus: „Blasphemie als lässige Attitüde oder als kalkulierte Spielerei ist billig und feige, ihr künstlerischer Ertrag bleibt dementsprechend gering.“
Laut Martin Mosebach habe die Geschichte gezeigt, dass Schranken der „Entstehung von Kunst höchst förderlich gewesen“ seien. Ein Fakt ist hier wohl, dass Denkschranken und Sprechverbote höchst förderlich für die Kunst waren, Milliarden von Menschen an die absonderlichen Lügen des Katholizismus zu binden.
Was der Schriftsteller deshalb verlangt ist klar. Denn in Deutschland stellt der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches die Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen unter Strafe, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Bis zu drei Jahre Gefängnis sind dafür vorgesehen.
Seit einigen Jahren wurde keine dementsprechenden Strafurteile mehr ausgesprochen. Zuletzt entschied ein Berliner Gericht, ein dementsprechendes Strafverfahren gegen den Blogger Jörg Kantel nicht zu eröffnen, weil dessen Äußerungen nach Auffassung der Richterin nicht geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören.
Kantel hatte auf die katholische Kirche einen Begriff angewendet, nach dem die Kirche eine Sekte mit der primären Aufgabe sei, Kinder sexuell zu missbrauchen. Die Richterin stellte also fest, dass das Ansehen der Kirche so tief gesunken ist, dass auch die von Kantel verwendete Bezeichnung nicht noch mehr den öffentlichen Frieden stören könne, als die Aufdeckung der riesigen Missstände in der Kirche, welche weiter von Mosebach unterstützt wird.
Allerdings ist Martin Mosebach selbst wenig zurückhaltend, wenn es um Äußerungen über Angehörige von Gesellschaften geht, die kein katholisches Bekenntnis haben: Zuletzt hatte er Aufsehen erregt, weil er in einem vielbeachteten Interview die konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen in den neuen Bundesländern als „reduzierte Existenzen“ bezeichnete, die in ihrer „Vollausbildung als Menschen“ beeinträchtigt seien.














Der Typ hat doch die Klatsche. Wenn er so daher redet, sollte er sich über grobe Keile als Antwort nicht wundern. Und außerdem sollte er ehrlich bekennen, wie er es mit einer freiheitlich-demokratischen Ordnung hält.
Religiöse Mehrheiten müssen geschützt werden? Ich dachte, in Demokratien geht es zuerst um Minderheitenschutz?
Wobei, wenn ich es mir recht überlege, falls das noch regional gesteuert wird, müssten im Osten dann tatsächlich die Christen geschützt werden.
http://fsm-uckermark.blogspot.de/2012/05/das-wort-zum-freitag_31.html
Der hat wohl das Volk der Richter und Henker im Sinn.
wie kann man mit so einer einstellung den BÜCHNER-preis bekommen? büchner ist doch bekannt für seine religionskritische haltung!
Mosebach irrt, wenn er meint, die Präambel des Grundgesetz sei auf den christlichen Gott begrenzt. Diese Auslegung würde Artikel 4 des Grundgesetzes widersprechen.
Verfassungsrechtler unterscheiden zwei Gottesbezugarten: Wird ein göttlicher Absender genannt so wie in der Schweiz spricht man von “invocatio dei”. Gibt es nur einen Hinweis auf Gott so wie bei uns spricht man von “nominatio dei” und es handelt sich nicht um eine religiös motivierte Schrift.
Das vertretene Gottesbild des Grundgesetz ist, dazu gibt es juristische Kommentare, nicht auf den christlichen Gott beschränkt so wie z.B. in Irland oder in der Landesverfassung von Baden-Württemberg (Artikel 1.1.: “Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.”)
Drei weitere Belege dafür, warum sich die Präambel des Grundgesetz sich nicht allein auf den dreifaltigen christlichen Gott bezieht, sind:
a) Unter dem Eindruck des Holocaust wollte der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz formulierte, wohl kaum die jüdischen Mitbürger gleich wieder aus dem deutschen Recht ausschliessen.
b) Es gibt zahlreiche Kommentare zum Grundgesetz, darunter auch die sogenannten Mitarbeiterkommentare, welche von den wissenschaftlichen Beratern des Bundesverfassungsgerichts stammen. In meiner 2002-Ausgabe steht ganz klar, dass mit dem Gottesbezug kein bestimmtes religiöses Bekenntnis gemeint ist.
c) 1992 prüfte eine Verfassungskommission die Streichung des Gottesbezug in der Grundgesetz-Präambel. Dies lehnten alle Parteien ab, teils aus nicht religiösen Gründen; die FDP sprach z.B. von einer “erhabenen Traditionsformel”.
Hier kann man übrigens sehen, wie die “Konkurrenz” die Aussage von Mosebach kommentiert:
http://kath.net/detail.php?id=37022
Epikur63
http://freierblick.wordpress.com/
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