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Kuwait: Noch keine Todesstrafe für Blasphemie

Nach Veto gegen Verschärfung von „Blasphemie“-Gesetzen legte der Justizminister sein Amt nieder.

Menschenrechte – Am Mittwoch hat die Regierung der Monarchie Kuwait eine Verschärfung der Gesetze gegen „Blasphemie“ abgelehnt, die auf Einführung der Todesstrafe religionskritische Äußerungen zielte. Entsprechende Gesetzesentwürfe hatten zuvor mit großer Mehrheit das Parlament passiert. Wenn Muslime den Gott, dessen Propheten oder die Ehre der Propheten und ihrer Frauen lästere, sollte danach mit dem Tod oder lebenslanger Haft bestraft werden können.

Die Regierung unter Emir Scheich Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah, das Staatsoberhaupt Kuwaits, erteilte jedoch nicht die Zustimmung zur Gesetzesänderung und legte ein Veto ein. Daraufhin legten der Minister für islamisches Recht und Justiz, Jamal Shebab, sein Amt nieder, wie kuwaitische Medien berichteten. Der Emir habe den Rücktritt des Ministers jedoch abgelehnt. Shebab erklärte daraufhin, zu seinen Verpflichtungen und der Loyalität gegenüber dem Land weiter zu stehen.

Ganz vom Tisch ist das Ansinnen von Kuwaits Parlamentariern aber noch nicht.  Die rund drei Millionen Menschen im Land könnten doch noch von der drastischen Sanktionierung bedroht werden. Denn um das Veto des Emirs zu übergehen, müssen zwei Drittel der Parlamentsmitglieder und der Regierung erneut dafür stimmen.

Wie leicht Angehörige der Bevölkerung des Landes von den Strafen der Gesetze gegen „Blasphemie“ betroffen sein könnten, zeigte nur kurz zuvor der Fall des 26-jährigen Hamad al-Naqi, der am Dienstag zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Er hatte sich via Twitter kritisch über die Staatsoberhäupter von Saudi Arabien und Bahrein sowie über den islamischen Propheten Mohammed, eine mythische Figur dieser Religion, geäußert.

Joe Stork, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, kritisierte die Verletzung internationaler Rechtsstandards durch das Urteil. Man habe Hamad al-Naqi besonders streng bestraft, um andere Menschen im Land von der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit abzuhalten, so Stork.

Ob die Gesetzesverschärfung letzten Endes doch noch in Kraft tritt, bleibt daher abzuwarten. Kuwait hat, anders als Saudi Arabien, Oman und Bahrein, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet. Dieser verlangt den Schutz der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit.

Die UN-Menschenrechtskomission erklärte in der Vergangenheit, dass dieser Schutz auch die Kritik an allen staatlichen Repräsentanten, Staatsoberhäuptern und den Regierungsmitgliedern umfasst. Auch die Bekundung des Fehlens von Respekt für eine Religion oder ein Glaubenssystem einschließlich der Blasphemiegesetze sei geschützt, Verbote mit Ausnahme ganz bestimmter Fälle, mit dem Pakt unvereinbar.

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