
Keine Sonderrechte: Die IHEU forderte vor dem UN-Menschenrechtsrat Sanktionen für den Heiligen Stuhl. Foto: Catholic Westminster / Flickr / CC-BY-SA
Wegen Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention sollte der Heilige Stuhl seinen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen verlieren. Das machte heute Keith Porteous Wood im Namen der IHEU auf der laufenden Plenarsitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen deutlich.
Der Heilige Stuhl hat bei Kindesmisshandlungen durch Priester in gravierender und weitreichender Weise gegen ihm auferlegte Pflichten verstoßen, so Wood. Zugleich scheint es, dass Benedikt XVI. auch von anderer Seite unter stärkeren Druck gerät. Im Internet findet sich eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der Bruch mit Verpflichtungen der Kinderrechtskonvention, die Missachtung der Pflicht zur Sorge um das Kindeswohl, die systematische Vertuschung tausender Fälle von Kindesmissbrauch und ein Scheitern bei der adäquaten Kontrolle von Personen mit Vertrauensfunktion – die Liste der Anklagepunkte gegen Benedikt XVI. ist lang.

Keith Porteous Wood. Foto: National Secular Society
Porteous Wood, ebenfalls Mitglied der britischen National Secular Society, stellte heute vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fest, dass „gravierende und extensive“ Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention und die Missachtung der Berichtspflichten in den vergangenen dreizehn Jahren die Aberkennung der Sonderrechte für die katholische Kirche rechtfertigen sollten. Diese hat bei den Vereinten Nationen mittels des Heiligen Stuhls einen Beobachterstatus inne – ein für Kirchen oder Religionsgemeinschaften einmaliges Privileg.
Der IHEU-Vertreter zitierte den britischen Juristen und ehemaligen UN-Richter Geoffrey Robertson, nachdem das „egoistische Verlangen“, sich vor Skandalen zu schützen, zur Deckung pädophiler Priester durch die Kirche geführt hat. Die Überwachung der Bischöfe durch die Kongregation für Glaubenslehre, die der heutige Papst zwei Jahrzehnte lang leitete, wurde in diesem Bereich indes nachlässig betrieben, hieß es weiter.
Porteous Wood verwies dabei auf zwei in den vergangenen Monaten an die Öffentlichkeit geratene Schreiben der Kirche aus den Jahren 1984 und 1997, in denen die Glaubenskongregation kompromittierenden Anweisungen im Verfahren mit Straftätern aus den eigenen Reihen gab. Die Analyse der IHEU wurde in einem eigenen Dokument zur Sitzung zusammengefasst.
Außerdem, so Porteous Wood, habe das Kirchenrecht mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention weiterhin prozedurale Defizite, ein entsprechender Bericht des Heiligen Stuhls zur Vorlage sei nun seit fast 14 Jahren überfällig. Der UN-Menschenrechtsrat und das Komitee für die Rechte der Kinder müssen gegenüber dem Heiligen Stuhl wegen dieser Pflichtverletzungen endlich Konsequenzen ziehen, so die Forderung der IHEU.
Kritik richtete sich auch gegen Mitglieder des Komitees für die Rechte der Kinder. Trotzdem während der vergangenen Jahre in vielen Ländern die zahllosen Fälle von Kindesmissbrauch und -misshandlung durch katholische Geistliche der Öffentlichkeit aufgezeigt wurden, habe es hier keine Reaktion und Stellungnahme gegeben.
Keith Porteous Wood erklärte weiter, dass diese Fakten ein ernstzunehmendes Spiegelbild von der Kompetenz und Entschlossenheit der „18 Experten mit hohem moralischem Standpunkt“ im Komitee für die Rechte der Kinder darstellen würden.
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Der UN-Menschenrechtsrat ist aber möglicherweise nicht das einzige internationale Gremium, in dem derzeit die katholische Kirche und Benedikt XVI. am Pranger stehen.
Die deutschen Rechtsanwälte Dr. Christian Sailer und Dr. Gert-Joachim Hetzel erklärten, vor rund einem Monat beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Strafanzeige gegen Dr. Joseph Ratzinger, Papst der römisch-katholischen Kirche, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht zu haben. Auf der Internetseite der Kanzlei wird neben dem eingereichten Schriftsatz das Aktenzeichen OTP-CR-48/11 angegeben.
Die über 50 Seiten lange Begründung der Juristen befasst sich ebenfalls mit dem Umgang der katholischen Kirche im Rahmen von Sexualdelikten durch Angehörige des katholischen Klerus. Schritt für Schritt legen die Juristen dort ihre Subsumtion der bis heute öffentlich gewordenen Tatsachen unter die Voraussetzungen des IStGH-Statuts dar.
Bei der Voraussetzung „systematischer“ Handlungen heißt es unter anderem: „Die Kinderschändungen erfolgten durch viele Priester gleichzeitig durch sich immer wiederholenden Missbrauchshandlungen in bestimmten kirchlichen Einrichtungen gegenüber denselben oder wechselnden Opfern und unter dem Schutz systematischer Vertuschung und Begünstigung der Täter durch den Vatikan.“
Sailer war zuvor dafür bekannt geworden, eine Rentenzahlung für das ehemalige Heimkind Alexa Whiteman nach dem Opferentschädigungsgesetz erreicht zu haben. Whiteman war als junges Mädchen im Würzburger Marienheim von einem Priester sexuell missbraucht und von Ordensschwestern geschlagen worden.
Während sich das deshalb auf Schmerzensgeld verklagte Bistum Würzburg auf die Verjährung der Taten berief, hatte Christian Sailer als Opfervertreter ehemaliger Heimkinder so einen Präzedenzfall geschaffen.
Auf den Sexualdelikten allein fußt Sailers Begründung der Strafanzeige gegen Benedikt XVI. aber nicht ausschließlich. Ebenfalls über ein Dutzend Seiten lang sind die Ausführungen zum „angsterregenden Kirchenregiment“, in dem Zwangsmitgliedschaft und Psychoterror sowie das „mörderische Kondomverbot“ thematisiert werden.
Zu letzterem heißt es: „Es besteht der dringende Tatverdacht, dass Dr. Joseph Ratzinger als Papst einer unbestimmten Vielzahl von Menschen schwere Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Gesundheit bis hin zum Tod i.S.v. Art.7 Abs.1 lit.a u.k IStGH-Statut zugefügt hat.“
Unabhängig von der Frage, inwiefern sich Sailer und Hetzel mit ihrer veröffentlichten Klageschrift von den Bedingungen der Wirklichkeit leiten ließen, erscheinen die Motive der beiden Juristen aus säkularer Perspektive allerdings überaus beachtlich.
Denn Sailer und Hetzel gehören selbst der Gruppe „Universelles Leben“ an, die in der Vergangenheit immer wieder durch kirchenkritische Aktionen auf sich aufmerksam machte. Und auch beim Protest gegen die angekündigte Papstrede im Bundestag trat man mit Stellungnahmen in die Öffentlichkeit, die von solch kritischen Stimmungslagen profitieren könnten.
Auf den Internetseiten „Freie Bürger für demokratische Werte“ wird unter anderem von einer „Zensur“ papstkritischer Plakate berichtet. Einen entsprechenden Hinweis ließ man ebenfalls einigen säkularen Organisationen vor einigen Wochen zukommen. Das Impressum der Seite weist Dieter Potzel, ebenfalls Anhänger von „Universelles Leben“, und die bekannte Adresse im bayerischen Marktheidenfeld aus.
Die angeprangerte Einschränkung von Grundrechten entpuppte sich bei genauerer Lektüre allerdings als kaum überprüfbare Behauptung. Denn es heißt, „dass alle verfügbaren Plakatfirmen es abgelehnt hatten, ein Großflächenplakat mit kritischen Äußerungen zum Papstbesuch anzunehmen.“
Von einer Zensur im verfassungsrechtlichen Sinn kann also kaum die Rede sein. Warum die Vertreter nicht auf ihren religiösen Hintergrund hinweisen, ist einfach erklärt: Schließlich nehmen Mitglieder anderer religiöser Gruppierungen bei ihren vielfältigen Tätigkeiten auch nicht zu ihren konfessionellen Hintergründen Stellung.
Ob diese Klage gegen Benedikt XVI. auch aus säkularer Sicht eine Perspektive hat, ist zweifelhaft. Das Recht, papst- und kirchenkritische Zielsetzungen zu haben, kann allerdings fraglos nicht auf nichtreligiöse, säkulare und humanistische Organisationen beschränkt sein.
Ein von der Kanzlei vertretenes Opfer erklärte, mit den Bindungen der Rechtsanwälte an das “Universelle Leben” kein Problem zu haben. “In einigen Bereichen habe wir gemeinsame Anliegen, in anderen nicht”, hieß es. Und Anwälte, die gegen die Interessen der katholische Kirche vorzugehen wagen, gibt es nicht viele.
Deutlich wird aber beim Blick auf die Hintergründe, dass eine zusätzliche Aufmerksamkeit notwendig ist, wenn es um entsprechende Positionen und Zielsetzungen geht.















Ich glaube diese Mafia bekommt keiner ans Kreuz, Sie dürfen alles, machen alles und sind nicht zu fassen. Seit Tausenden von Jahren, ich habe diese Scheinheiligen in Paderborn gesehen.Wiederliches-Faules Pack, die meinen sie hätten alles frei. Und meinen für uns Sexuell-Missbrauchten Opfer zu beten. Ich fasse es nicht. Dann kann ich ja ein paar von denen umbringen und bete dann auch für sie.
Ich hoffe, die sogenannte “katholische” Kirche muß auch mal wegen ihrer Zusammenarbeit mit folternden Militärdiktaturen und Faschistischen Herrschern dran glauben. Ich sagen nur: Mussolini, Hitler, Franco, Südamerika, Afrika.
Die Katholische “Kirche” ist auch kein demokratischer Verein. Die Frauenrechte sind bei denen auch nichts wert. Wieso ist die Vatikanbande eigentlich in Deutschland in ihrer existierenden Form immer noch legal? Zumindest zur Einhaltung des üblichen Vereinsrechts müßte sie vom Staat (oder der UNO) gezwungen werden.
Der angeblich “erste Pabst” – Petrus – schrieb in seinem 2.Brief zu Beginn des 2. Kapitels:
“1 Es gab aber auch falsche Propheten im Volk; so wird es auch bei euch falsche Lehrer geben. Sie werden verderbliche Irrlehren verbreiten und den Herrscher, der sie freigekauft hat, verleugnen; doch dadurch werden sie sich selbst bald ins Verderben stürzen. 2 Bei ihren Ausschweifungen werden sie viele Anhänger finden und ihretwegen wird der Weg der Wahrheit in Verruf kommen.” (gem.Einheitsübersetzung)
…damit wäre doch Alles gesagt… oder?