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Prüfstein für mutige EU-Richter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Straßburg: Werden die Richter dem Druck der Kirchen standhalten? Foto: Sfisek / CC-BY-SA

Morgen wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut darüber verhandeln, ob das christliche Kruzifix in italienischen Klassenzimmern mit der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler vereinbar ist. Kritiker sehen darin eine unzulässige Beeinflussung der Kinder, Kreuzbefürworter versuchen, es als allgemeines Zeichen des „Dialogs und der Toleranz“ umzuinterpretieren. Auch andere kirchennahe Regierungen machen immer mehr Druck auf das Gericht.

Das Gericht hatte Anfang November 2009 auf Klage einer italienischen Mutter festgestellt, dass die Kruzifixe in den Klassenzimmern die Religionsfreiheit der Schüler verletze und das Symbol an dieser Stelle nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Das Gericht stellte außerdem fest, dass ein Kruzifix im Klassenzimmer den Eltern die Freiheit nehme, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen. Wahre Worte, denn auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlichen Fall in Bayern entschieden, dass das Kruzifix Symbol einer spezifischen Religion sei und eine auffordernde Wirkung auf Kinder habe. Es dürfe in Deutschland also nur hängen bleiben, wenn alle Eltern damit einverstanden seien. Sämtliche italienischen Gerichte hatten die berechtigte Klage von Soile Lautsi, so der Name der Mutter, zuvor jedoch abgewiesen.

Daraufhin empörten sich zahlreiche italienische Politiker und Kirchenfunktionäre aufs Äußerste. Als „abwegig“, „gravierend“ und „skandalös“ bezeichneten laut „SPIEGEL online“ so gut wie alle Kabinettsmitglieder der Regierung den fortschrittlichen und unabhängigen Beschluss des Gerichtshofs. Dabei ist das allgemeine Schulwesen in Italien zu mindestens auf dem Papier nicht konfessionell festgelegt. Einer der Söhne von Soile Lautsi berichtet, dass in seiner Schule in manchen Klassenzimmern gleich drei Kreuze an der Wand gehangen hätten. „Wohin man sich auch drehte, man fühlte sich beobachtet“, wird der damals 13-Jährige zitiert. Klageabweisungen hatte die Gerichte damit begründet, das Kruzifix sei Symbol von „Freiheit, Gleichheit und Toleranz“.  Eine drastische Verklärung der Wirklichkeit wie ein Blick auf die europäische Geschichte deutlich macht. Verteidigungsminister Ignazio La Russa äußerte aber auch seine Meinung gegenüber den säkularen Bestrebungen der religionsfreien Menschen, in dem er in einer TV-Diskussion schrie: „Alle Kreuze bleiben hängen. Sollen sie doch sterben, samt diesen internationalen Schein-Institutionen!“ Die italienische Regierung legte prompt Berufung ein.

Italien: Haftstrafe für Kruzifixkritiker

In Italien sind rund 88 Prozent der Einwohner Mitglied in einer christlichen Kirche, rund 51 Millionen der 60 Millionen Italiener gehören der katholischen Kirche an. Die Konfessionsfreien bilden lediglich knapp sieben Prozent der Bevölkerung. Es werden erheblich mehr Priester als in Deutschland beschäftigt. Entsprechend eng sind auch die Verknüpfungen zwischen staatlichen und kirchlichen Institutionen: ohne Unterstützung der katholischen Kirche geht dort nichts. Luigi Tosti, ein Richter, verweigerte die Durchführung von Gerichtssitzungen solange das Kruzifix im Saal aufgehängt sei und wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und ein Jahr vom Dienst suspendiert. Das Urteil wurde vier Jahre später aufgehoben. Einige Jahrhunderte zuvor wurde beispielsweise noch Giordano Bruno deshalb in Rom verbrannt, weil er die Überzeugungen der katholischen Kirche angezweifelt hatte. Giordano Bruno war etwa von der Unendlichkeit des Weltalls ausgegangen und damit ein Vordenker der damaligen Zeit. Nach ihm ist heute die Giordano Bruno Stiftung bekannt, die sich für Aufklärung und humanistische Ideen in Deutschland, der Schweiz und Österreich stark macht.

Denn auch im vermeintlich säkularen Deutschland versuchen die Kirchen immer intensiver, das Kruzifix an prominenten Stellen zu platzieren und die Kulturgeschichte umzuinterpretieren. Als in Düsseldorf Anfang 2010 ein neuer Gerichtsbau eröffnet werden sollte, gab es eine massive Kampagne um das Kruzifix als „Zeichen der Verbundenheit mit christlich-abendländischen Werten“ in den neugebauten Gerichtssälen unterzubringen – ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Hohe kirchliche Vertreter erklärten dazu beispielsweise, ihr „Gott ist der Einzige, der menschengerecht Recht sprechen könne“, die Menschenwürde sei von einem Gott gegeben und folglich könne nur die Kirche Garant für die Bewahrung der Menschenwürde sein. Massiv unterstützt wurden sie dabei von zahlreichen CDU-Politikern und setzten die Gerichtspräsidentin unter massiven Druck. Nach wiederholter Kritik von säkularen Organisationen und Richterverbänden wurde schließlich beschlossen, das Kruzifix nur im Amtszimmer des Amtsgerichtspräsidenten aufzuhängen.

Urteil hat grundlegende Bedeutung für säkulares Europa

Ob sich die Richterinnen und Richter des EGMR nun gegen die enormen klerikalen Einflussnahmen stellen können, um Kinder auch zukünftig vor staatlicher Indoktrination durch Religionen zu schützen, wird sich erst in nächster Zeit zeigen. Im Vorfeld erhielt die italienische Regierung nun auf jeden Fall Schützenhilfe von anderen Regierungen, die ebenfalls nicht säkular eingestellt sind. Darunter Armenien, Griechenland, Litauen oder auch die Russische Föderation. Sollte das Urteil zugunsten des Kruzifixes ausfallen, würde das einen großen Rückschlag für die mühsam erkämpfte Freiheit von dem umfassenden Machtanspruch der Kirchen bedeuten. Anzunehmen ist, dass die Richterinnen und Richter bei ihrer Entscheidung unter massivem politischen Druck stehen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten gefällt.

Auch deutsche Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung positionierte sich ebenfalls einen Tag vor dem wichtigen Urteil. Der Vorsitzende Bernd Wehner forderte die Große Kammer des EGMR auf, das Urteil zu revidieren. „Wenn die individuelle Religionsfreiheit einzelner Personen das Recht auf kollektive, öffentliche Religionsausübung aushöhlt, dann wird für die Mehrheit der Bevölkerung das Recht auf Religionsfreiheit auf den Kopf gestellt“, sagte er. Ein schwaches Argument, schließlich dürfen Klassenzimmer eben gerade keine Orte kollektiver, öffentlicher Religionsausübung einer spezifischen Religionsgemeinschaft, wie zum Beispiel eine Kirche, sein. Wehner berief sich auch auf christlich-abendländische Traditionen ohne zu erwähnen, dass wegen solcher Traditionen bis vor wenigen Jahren noch Frauen massiv rechtlich benachteiligt worden sind und immer noch benachteiligt werden. Er erwähnte mit keinem Wort, dass aufklärerische und humanistische Ideen erst die Befreiung vom Joch der Kirche unter großen Mühen und mit viel Leid möglich gemacht hatten.

Schließlich versuchte Wehner, auf besonders drastische Weise religionsfreie Positionen zu diskreditieren, in dem die Entfernung des Kruzifixes mit Nazimethoden und einem Verweis auf die kommunistischen Diktatoren verglich. Dabei sollte Wehner eigentlich wissen, dass Nazi-Herrschaft und Kommunismus nicht weniger religiöse Ideologien als die Kirchen hatten. Gerade im Nazi-Staat unter Adolf Hitler paktierte die Kirche, anders als viele einfache Gläubige und Priester, sehr eng mit der politischen Führung. Und in Italien beispielsweise wurde das Christentum unter dem Faschisten Benito Mussolini zur Staatsreligion und viele Konkordate aus dieser Zeit gelten noch heute.

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Diskussion - Bisher 6 Kommentare - Kommentar schreiben
  •  

    Sehr geehrter Herr Martin Eberlein,

    Ihre Geschichte zeigt, wie verlogen Menschen sein können. Wahrscheinlich sind die Lehrer an der Katholischen Schule in Ordnung. Probleme gibt es meist doch nur mit den “Oberen”, ob weltlich oder kirchlich.

    Natürlich gelten Grundrechte auch in der Katholischen Kirche, oder ist die Kirche ein Staat im Staate?!
    Könnten Sie mir bitte das entsprechende Schreiben des Ku-Mi, bzw. des Petitionsausschusses als pdf zuschicken (natürlich mit anonymisierten Daten). Würde die Auskunft “nicht an staatliche Normen und insbesondere Grundrechte gebunden” gerne für die weitere Informationsarbeit verwenden.

    Sie finden unten auf der website einen link, da sich eine mail-Adresse öffnet:

    http://www.dreigliederung.de/initiativen/kruzifixurteil-bayern.html

    Dank im Voraus (wenn es nicht zu viele Umstände bereitet)

    Ernst Seler

 
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