
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Straßburg: Werden die Richter dem Druck der Kirchen standhalten? Foto: Sfisek / CC-BY-SA
Morgen wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut darüber verhandeln, ob das christliche Kruzifix in italienischen Klassenzimmern mit der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler vereinbar ist. Kritiker sehen darin eine unzulässige Beeinflussung der Kinder, Kreuzbefürworter versuchen, es als allgemeines Zeichen des „Dialogs und der Toleranz“ umzuinterpretieren. Auch andere kirchennahe Regierungen machen immer mehr Druck auf das Gericht.
Das Gericht hatte Anfang November 2009 auf Klage einer italienischen Mutter festgestellt, dass die Kruzifixe in den Klassenzimmern die Religionsfreiheit der Schüler verletze und das Symbol an dieser Stelle nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Das Gericht stellte außerdem fest, dass ein Kruzifix im Klassenzimmer den Eltern die Freiheit nehme, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen. Wahre Worte, denn auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlichen Fall in Bayern entschieden, dass das Kruzifix Symbol einer spezifischen Religion sei und eine auffordernde Wirkung auf Kinder habe. Es dürfe in Deutschland also nur hängen bleiben, wenn alle Eltern damit einverstanden seien. Sämtliche italienischen Gerichte hatten die berechtigte Klage von Soile Lautsi, so der Name der Mutter, zuvor jedoch abgewiesen.
Daraufhin empörten sich zahlreiche italienische Politiker und Kirchenfunktionäre aufs Äußerste. Als „abwegig“, „gravierend“ und „skandalös“ bezeichneten laut „SPIEGEL online“ so gut wie alle Kabinettsmitglieder der Regierung den fortschrittlichen und unabhängigen Beschluss des Gerichtshofs. Dabei ist das allgemeine Schulwesen in Italien zu mindestens auf dem Papier nicht konfessionell festgelegt. Einer der Söhne von Soile Lautsi berichtet, dass in seiner Schule in manchen Klassenzimmern gleich drei Kreuze an der Wand gehangen hätten. „Wohin man sich auch drehte, man fühlte sich beobachtet“, wird der damals 13-Jährige zitiert. Klageabweisungen hatte die Gerichte damit begründet, das Kruzifix sei Symbol von „Freiheit, Gleichheit und Toleranz“. Eine drastische Verklärung der Wirklichkeit wie ein Blick auf die europäische Geschichte deutlich macht. Verteidigungsminister Ignazio La Russa äußerte aber auch seine Meinung gegenüber den säkularen Bestrebungen der religionsfreien Menschen, in dem er in einer TV-Diskussion schrie: „Alle Kreuze bleiben hängen. Sollen sie doch sterben, samt diesen internationalen Schein-Institutionen!“ Die italienische Regierung legte prompt Berufung ein.
Italien: Haftstrafe für Kruzifixkritiker
In Italien sind rund 88 Prozent der Einwohner Mitglied in einer christlichen Kirche, rund 51 Millionen der 60 Millionen Italiener gehören der katholischen Kirche an. Die Konfessionsfreien bilden lediglich knapp sieben Prozent der Bevölkerung. Es werden erheblich mehr Priester als in Deutschland beschäftigt. Entsprechend eng sind auch die Verknüpfungen zwischen staatlichen und kirchlichen Institutionen: ohne Unterstützung der katholischen Kirche geht dort nichts. Luigi Tosti, ein Richter, verweigerte die Durchführung von Gerichtssitzungen solange das Kruzifix im Saal aufgehängt sei und wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und ein Jahr vom Dienst suspendiert. Das Urteil wurde vier Jahre später aufgehoben. Einige Jahrhunderte zuvor wurde beispielsweise noch Giordano Bruno deshalb in Rom verbrannt, weil er die Überzeugungen der katholischen Kirche angezweifelt hatte. Giordano Bruno war etwa von der Unendlichkeit des Weltalls ausgegangen und damit ein Vordenker der damaligen Zeit. Nach ihm ist heute die Giordano Bruno Stiftung bekannt, die sich für Aufklärung und humanistische Ideen in Deutschland, der Schweiz und Österreich stark macht.
Denn auch im vermeintlich säkularen Deutschland versuchen die Kirchen immer intensiver, das Kruzifix an prominenten Stellen zu platzieren und die Kulturgeschichte umzuinterpretieren. Als in Düsseldorf Anfang 2010 ein neuer Gerichtsbau eröffnet werden sollte, gab es eine massive Kampagne um das Kruzifix als „Zeichen der Verbundenheit mit christlich-abendländischen Werten“ in den neugebauten Gerichtssälen unterzubringen – ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Hohe kirchliche Vertreter erklärten dazu beispielsweise, ihr „Gott ist der Einzige, der menschengerecht Recht sprechen könne“, die Menschenwürde sei von einem Gott gegeben und folglich könne nur die Kirche Garant für die Bewahrung der Menschenwürde sein. Massiv unterstützt wurden sie dabei von zahlreichen CDU-Politikern und setzten die Gerichtspräsidentin unter massiven Druck. Nach wiederholter Kritik von säkularen Organisationen und Richterverbänden wurde schließlich beschlossen, das Kruzifix nur im Amtszimmer des Amtsgerichtspräsidenten aufzuhängen.
Urteil hat grundlegende Bedeutung für säkulares Europa
Ob sich die Richterinnen und Richter des EGMR nun gegen die enormen klerikalen Einflussnahmen stellen können, um Kinder auch zukünftig vor staatlicher Indoktrination durch Religionen zu schützen, wird sich erst in nächster Zeit zeigen. Im Vorfeld erhielt die italienische Regierung nun auf jeden Fall Schützenhilfe von anderen Regierungen, die ebenfalls nicht säkular eingestellt sind. Darunter Armenien, Griechenland, Litauen oder auch die Russische Föderation. Sollte das Urteil zugunsten des Kruzifixes ausfallen, würde das einen großen Rückschlag für die mühsam erkämpfte Freiheit von dem umfassenden Machtanspruch der Kirchen bedeuten. Anzunehmen ist, dass die Richterinnen und Richter bei ihrer Entscheidung unter massivem politischen Druck stehen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten gefällt.
Auch deutsche Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung positionierte sich ebenfalls einen Tag vor dem wichtigen Urteil. Der Vorsitzende Bernd Wehner forderte die Große Kammer des EGMR auf, das Urteil zu revidieren. „Wenn die individuelle Religionsfreiheit einzelner Personen das Recht auf kollektive, öffentliche Religionsausübung aushöhlt, dann wird für die Mehrheit der Bevölkerung das Recht auf Religionsfreiheit auf den Kopf gestellt“, sagte er. Ein schwaches Argument, schließlich dürfen Klassenzimmer eben gerade keine Orte kollektiver, öffentlicher Religionsausübung einer spezifischen Religionsgemeinschaft, wie zum Beispiel eine Kirche, sein. Wehner berief sich auch auf christlich-abendländische Traditionen ohne zu erwähnen, dass wegen solcher Traditionen bis vor wenigen Jahren noch Frauen massiv rechtlich benachteiligt worden sind und immer noch benachteiligt werden. Er erwähnte mit keinem Wort, dass aufklärerische und humanistische Ideen erst die Befreiung vom Joch der Kirche unter großen Mühen und mit viel Leid möglich gemacht hatten.
Schließlich versuchte Wehner, auf besonders drastische Weise religionsfreie Positionen zu diskreditieren, in dem die Entfernung des Kruzifixes mit Nazimethoden und einem Verweis auf die kommunistischen Diktatoren verglich. Dabei sollte Wehner eigentlich wissen, dass Nazi-Herrschaft und Kommunismus nicht weniger religiöse Ideologien als die Kirchen hatten. Gerade im Nazi-Staat unter Adolf Hitler paktierte die Kirche, anders als viele einfache Gläubige und Priester, sehr eng mit der politischen Führung. Und in Italien beispielsweise wurde das Christentum unter dem Faschisten Benito Mussolini zur Staatsreligion und viele Konkordate aus dieser Zeit gelten noch heute.

















Die Kruzifixproblematik ist sehr gut dargestellt.
Es wird sich tatsächlich erweisen, inwieweit der politische Druck auf das EGMR wirken wird.
Aber eigentlich kann eine einstimmige Entscheidung von sieben Richtern der Kleinen Kammer
nicht so ohne weiteres ins Gegenteil verkehrt werden, will sich das EGMR nicht selbst beschädigen.
Die RichterInnen des EGMR bekamen ein Schreiben von uns. Erhalt und Kenntnisnahme wurde bestätigt. Enthalten ist ein link zu dem Buch, welches die Entstehung des von unserer Familie erzielten sog. Kruzifixurteil 1995 erstmals eingehend darstellt, mit vielen aufschlußreichen Schriftsätzen zwischen Behörden und Eltern.
http://www.dreigliederung.de/essays/2010-05-002.html
Zwischenzeitlich gibt es ja sogar aus der Katholischen Ecke die Warnung, ein Sieg der Kirche am EMGR könnte ein “Eigentor” werden. Berlusconi hatte ein Vorbild, nämlich Stoiber. Auch dieser ignorierte den Richterbeschluß. Seitdem zerfällt der sog. Rechtsstaat zunehmend. Das ist auch die Gefahr in Italien und Europa….. .
Wenn ich nicht so wütend wäre, würde ich mich fürchten vor diesen religiösen Spinnern. Sehr tolerant und gesprächsbereit, dass sie uns das Symbol ihrer Ideologie per Gesetz aufzwängen wollen. Auch das Hakenkreuz ist ja im Grunde ein Symbol des Dialogs und der Toleranz. Hammer und Sichel sind ebenso zu einem universellen Symbol des Dialogs und der Toleranz geworden.
Es ist fuer die Frage der Zulaessigkeit religioeser Symbole in staatlichen Raeumen voellig irrelevant, ob irgendwem nun irgendein Symbol persoenlich sehr sympathisch ist, oder besonders verhasst. Der Staat hat dazu keine Meinung zu haben. Der weltanschaulich neutrale Staat darf sich schlicht unter keine weltanschaulichen Symbole stellen. Es geht also nicht lediglich um die Verletzung der Weltanschauungsfreiheit der Andersdenkenden – was schlimm genug ist -, sondern darum , dasz der Staat in seiner Neutralitaet durch das Schulkreuz bedroht ist.
Um diesen Kernbereich des Staates geht es und nicht – wie der im Artikel zitierte katholische Funktionaer verwirren wollend behauptet – um Behinderung freier Religionsausuebung in der unspezifischen Oeffentlichkeit.
Die Problematik besteht darin, dasz die Rechtsnorm (Bayerisches Volksschulgesetz) und Rechtswirklichkeit leider oft eine andere ist und der gesellschaftliche Zustand die Wahrung des Grundrechtes auf Weltanschauungsfreiheit zum Spieszrutenlauf des Einzelnen macht, oder gar unmoeglich. Ein Lehrer in Bayern muss schon ein psychatrisches Gutachten beibringen, welches ihm attestiert, beim Unterrichten unterm Kreuz schwersten Schaden zu erleiden, um die Abhaengung des Schulkreuzes verlangen zu koennen. Und nichtreligioese Eltern von Grundschulkindern an staatlicher Schule mit Schulgebet in NRW melden in der Not ihr Kind doch an eine andere Schule um, als es im Kampf gegen die uebergriffigen Schulregelungen und verhetzte Religioese zu verschleiszen.
Es geht ferner nicht um eine kulturgeschichtliche Frage, ob die behauptete ‘christlich-abendlaendische Tradition’ so schlicht ueberhaupt existiert(e) oder nicht, und auch geht es nicht darum, ob man diese behauptete Tradition nun bewundert oder ablehnt. (Das sind allesamt ganz andere Baustellen!)
Der Staat ist Heimstatt aller Buerger und darf diesen nicht als weltanschaulicher Staat gegenuebertreten. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen auch gegen den Staat. Grundrechtsfragen stehen nicht zur Disposition der jeweiligen lokalen Mehrheit. Eine etwaige Mehrheit von Muslimen in Kreuzberg kann auch nicht vorgeblich “demokratisch” einen Halbmond in einer staatlichen Schule legitimieren.
Das rhetorische Faschismuskeulchen (wer fuer den Grundrechtsstaat und gegen weltanschauliche Vergewaltigung im Kernbereich des Staates ist, erinnere die Kirchenlobbyisten angeblich an Praktiken der Nazis) begegnet mir in Debatten mit Kirchenanhaengern anwachsend haeufig. Deren nachgeplapperte Propaganda ist auch Teil einer langfristigen Kirchenstrategie, die Geschichte der eigenen Institution hinsichtlich des Faschismus (Stichworte: christliche Antjudaismus, Reichskonkordat, ‘Rattenpfad’/Klosterfluchtlinie, Seligsprechung von Klerofaschisten) historisch unkorrekt zu entlasten.
Die zum konkreten Anlass des Artikels spannende Frage ist m.E., welche Auswirkungen das bevorstehende Urteil des EUGMR zum talienischen Kruzifix-Streitfall – wie immer es ausfallen mag -, auf hiesige Verhaeltnisse haben koennte? Hierzu wuerde mich die Einschaetzung von Experten wie Gerhard Czermak interessieren.
Kreuze in staatlichen Schulen: klar menschenrechtswidrig!
Die italienische Regierung, christlichen Kirchen und Parteien wollen weiterhin ihre egoistischen Privilegien aus dem Mittelalter erhalten.
Sie wollen die Entscheidung der ersten Instanz des Europäischen Gerichtshofs nicht akzeptieren, obwohl sie nur Selbstverständliches für die heutige Zeit feststellte: dass “Religionsfreiheit” auch automatisch das Recht bedeutet, frei von Religionen und seinen Symbolen sein zu dürfen, speziell in staatlichen schulischen Einrichtungen!
Es entspricht der allgemein bekannten Vorschrift, dass keine der ca. 4000 religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauungen vom Staat bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Dass Kreuze in Klassenzimmern keineswegs traditionelle, sondern eindeutig religiöse Symbole sind, hatte übrigens schon früher das deutsche Bundesverfassungsgericht dem damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber unter Beifall der Kirchen klargemacht.
Nun wird der Europäische Gerichtshof selbstverständlich den italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi in der gleichen Art belehren (der Vatikan kann nicht widersprechen).
Die Religionen sollten endlich anerkennen, dass die universellen Menschenrechte über(!) allen Religionen stehen – nur dann kann es mehr Frieden unter den seit sehr langer Zeit sich bekriegenden Religionen (mit bisher schon vielen Millionen Toten) geben!
Meine Kinder sind täglich 2 Stunden unterwegs zur Schule und zurück, weil ein Gymnasium in kirchlicher Trägerschaft, das vor der Haustür liegt, die Aufnahme verweigert. Vom Bayerischen Kultusministerium, und bestätigt vom Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, erhielten meine Frau und ich die Auskunft, dass Schulen in kirchlicher Trägerschaft “nicht an staatliche Normen und insbesondere Grundrechte gebunden” sind. Wir wissen, dass zahlreiche Nachbarn Kinder taufen lassen oder Religiosität vortäuschen, um dem Problem aus dem Weg zu gehen.
Ganz offen gesagt: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein christlicher Schurkenstaat, der sich nicht scheut, unter dem Vorwand der Religionsfreiheit grundrechtsfreie Räume zuzulassen und genau jene Bürger massiv zu benachteiligen, die mit ihrer humanistischen Überzeugung Demokratie und Menschenrechte im Land stützen.
Statt diesen Menschen gleiche Rechte und Chancen zu gewähren, werden Religionsgemeinschaften, die sich nur eingeschränkt oder gar nicht zu den Grundrechten und der Verfassung des Landes bekennen, hofiert und aus allgemeinen Steuermitteln unterstützt.
Wenn Kindern in der Schule mit Hilfe des Kruzifixes auch noch suggeriert wird, dass diese mafiose Verflechtung zwischen einem nach seiner Verfassung weltanschaulichen neutralen Staat mit Grundrechte missachtenden Kirchen, die Werte unserer Gesellschaft begründet, so ist das ein Verbrechen an unseren Kindern.