“Die Privilegierung der großen Kirchen in Konkordaten oder Staatsverträgen ist abzuschaffen, die noch immer erfolgenden staatlichen Ausgleichszahlungen für die Säkularisierung der Kirchengüter von 1803 sind endlich einzustellen.” Das forderte der Humanistische Verband Deutschlands schon vor Jahren. Das Ziel ist das Ende einer grundgesetzwidrigen Behandlung der Kirchen. Nun bringt die Wirtschaftskrise eine Debatte, die lange überfällig ist: um staatlich finanzierte Bischofsgehälter.
“Das Kaiserreich hat gezahlt, die Weimarer Republik hat gezahlt, Hitler hat gezahlt und die Bundesrepublik zahlt immer noch”, zitierte heute “Spiegel online” den Kirchenrechtsprofessor Horst Herrmann zu den staatlich bezahlten Bischofsgehältern. Und stößt damit vielleicht eine Debatte an, die seit mindestens 60 Jahren überfällig ist. Denn mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurden auch Regelungen wirksam, die aus der rund 30 Jahre älteren Weimarer Verfassung übernommen wurden. “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst”, hieß es dort und gefordert wurde wenige Zeilen zuvor außerdem, dass die Religionsgemeinschaften den Vereinigungen gleichgestellt werden, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe gemacht haben. Was im Jahr 1919 gewollt und 1949 erneut bekräftigt wurde, blieb nun schon fast 100 Jahre ignoriert. Es dürfte im Grundgesetz keinen anderen Abschnitt geben, dessen Imperativ von der bundesdeutschen Politik deutlicher ignoriert wurde als der Artikel 140 über die Rechte der Religionsgemeinschaften.
Dabei gab es von Jahr zu Jahr mehr Gründe, diese verfassungsrechtlichen Vorgaben in die Tat umzusetzen. Denn während die Einwohner Deutschlands 1949 noch zu über 95 Prozent den Großkirchen angehörten, sank dieser Wert bis heute auf unter 60 Prozent. Die aktuellsten repräsentativen Studien belegen auf vielfache Weise, dass sogar die Mehrheit aller Menschen sich den religiösen Grundlagen der Kirchen nicht mehr verbunden fühlen. “Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung glaubt nicht an die Glaubensbekenntnisse der etablierten christlichen Kirchen”, stellt auch der Bundesverbandspräsident des HVD, Frieder Otto Wolf, fest. Und deshalb verlieren diese jährlich rund eine Viertelmillion Mitglieder und auch die damit verbundenen Kirchensteuern. Nicht jedoch das Wohlwollen der deutschen Haushaltspolitik, für welche diese Grundgesetzpassagen bisher parteiübergreifend ein zu heißes Eisen gewesen sind. Das könnte nun ein Ende haben, denn der Schuldenturm der Bundesrepublik wächst unaufhörlich. Nicht zuletzt wegen extrem hoher Zuweisungen der öffentlichen Hand in die Taschen von christlichen Priestern und Bischöfen.
Kleriker kosten fünf mal soviel Steuergeld wie alle Bundestagsabgeordneten
Noch 2009 waren nämlich alle deutschen Steuerzahlerinnen und -zahler dazu verpflichtet, allein fast eine halbe Milliarde Euro ihres gemeinsamen Einkommens in die Gehälter von Bischöfen, Priestern und anderen Verkündigern zu investieren, damit diese die Worte eines eifersüchtigen Gottes (Exodus 20,2–17) verbreiten konnten. Oder damit sie in ihren Predigten Atheisten, Humanisten und andere religionsfreie Menschen mit menschenverachtenden Fanatikern quasi-religiöser politischer Ideologien wie dem Nationalsozialismus oder Stalinismus auf eine Stufe stellten. Noch im Februar erklärte der Bischof Gerhard Ludwig Müller öffentlich, von religionsfreien Positionen ginge keinerlei orientierende, zukunftsweisende Kraft aus. “Es gibt keine atheistisch begründete Ethik”, propagierte der auch von Atheistengeld ausgebildete und bezahlte Theologe aus Regensburg. Der ebenso finanzierte und wegen seiner verbalen Ausfälle vielfach “Hassprediger” genannte Walter Mixa musste schließlich wegen seiner Verfehlungen nach massivem öffentlichen Druck zurücktreten, Gehalt bezieht er jedoch weiterhin.
Weder der weiter amtierende Bischof Müller in Regensburg noch Papst-Bruder Georg Ratzinger finden die Zahlungen problematisch, sondern laut “SPIEGELonline” gerecht bzw. sogar selbstverständlich. Berechtigt sind diese Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand indes keinesfalls, denn kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser werden ebenfalls bis zu 100 Prozent staatlich refinanziert – trotz eines teilweise extrem fragwürdigen Kirchenarbeitsrechts und absolutem Streikverbot. Die Grundlagen für die seit über 200 Jahren andauernden Zahlungen auf die Konten der Kleriker finden sich derweil teilweise in Verträgen, die am 25. Februar 1803 zwischen Reichsdeputation und Kirchen in Regensburg geschlossen worden waren. Sie sollten den Ausgleich für Enteignungen von Kirchenimmobilien darstellen, mit denen die damaligen Fürsten für die Abtretung ihrer Gebiete an Napoleon entschädigt wurden. Die kirchlichen Personalkosten betrugen schließlich allein 2009 mehr als 442 Millionen Euro – den etwa 600 Parlamentariern im Deutschen Bundestag hingegen genügten rund 80 Millionen Euro, für seine Abgeordneten im Europäischen Parlament wird Deutschland künftig etwa 50 Millionen Euro jährlich zahlen.
IBKA und Giordano Bruno Stiftung klären auf
Doch damit nicht genug: Grundsteuerbefreiung, Priesternachwuchs oder Kircheninstandhaltung – im vergangenen Dezember legte der Freiburger Verband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in einem Informationsblatt die “unglaublichen finanziellen Verflechtungen” von Kirchen und dem südwestlichsten Bundesland Baden-Württemberg offen. Ebenso wie der Humanistische Verband fordert der IBKA deshalb seit Jahren die ungerechtfertigten Privilegierung der Kirchen zu beenden und beurteilt die immer noch andauernden Zustände als “skandalös”. In Zusammenarbeit mit der Giordano Bruno Stiftung werden deshalb vermehrt Vorträge über die Kirchenfinanzen angeboten, in denen der humanistische Politologe und Journalist Carsten Frerk unter dem Titel “Den Seinen gibt’s der Herr vom Staat” detailliert über die Kirchenfinanzen aufklärt.















“Die Privilegierung der großen Kirchen in Konkordaten oder Staatsverträgen ist abzuschaffen, die noch immer erfolgenden staatlichen Ausgleichszahlungen für die Säkularisierung der Kirchengüter von 1803 sind endlich einzustellen.” Dies ist keine explizierte Forderung des HVD. Es handelt sich dabei um eine langjährige Forderung der freigeistigen Bewegung, egal ob aus der Tradition des bürgerlichen Atheismus oder der proletarischen Freidenkerbewegung kommend. Papier ist geduldig. Diese Forderung nutzt wenig, wenn sie lediglich in irgendwelchen Programmen steht, aber nicht Praxis einer Organisation ist. Der HVD hat längst Frieden mit den kirchlichen Privilegien geschlossen. Er strebt für sich die gleichen Privilegien, hin bis zu einer „weltlich-humanistischen Militärseelsorge“ an. Zwischen dem Land Niedersachsen und dem aus der freireligiösen Tradition kommenden HVD-Landesverband (früher freie Humanisten) besteht ein Staatsvertrag. Der LV NRW ist ebenso wie Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dies will der HVD auch bundesweit erreichen.