
Kreuzfreie Gerichte in Düsseldorf dank engagierter NRV. Die politische Kraft säkularer Verbände hingegen ist kaum wahrnehmbar.
In der Auseinandersetzung um Kruzifixe in Düsseldorfer Gerichtsgebäuden hat es eine Entscheidung gegeben. Ein Kruzifix soll nun im Zimmer des Landgerichtspräsidenten Heiner Blaesing aufgehängt werden. Kurioserweise hatte dieser die Debatte ursprünglich ausgelöst, weil er beim Umgang mit dem Kruzifix in Gerichtsgebäuden versuchte, verfassungskonform zu entscheiden. Aber darf dieses Ende wirklich als Niederlage kirchlicher Interessen bezeichnet werden?
Der Streit um Kruzifixe im neuen Amts- und Landgerichtsgebäude in Düsseldorf ist vorerst entschieden. Nach bestätigten Medienmeldungen wird ein Kruzifix zukünftig im Amtszimmer des Landgerichtspräsidenten, Heiner Blaesing, aufgehängt sein. Der Stadtdekan Rolf Steinhäuser erklärte gegenüber der christlichen Tageszeitung Rheinische Post, er halte dies für einen hervorragenden Ort. Gegen die Befestigung im Amtszimmer des Landgerichtspräsidenten habe er nichts einzuwenden, weil “sie repräsentativ sei”. Dabei hatte Blaesing die Diskussion erst ausgelöst, denn vor allem er wollte die Kruzifixe nicht wieder aufhängen.
Stadtdekan Steinhäuser berief sich im Verlauf der Debatte auf Gott, Haesing hingegen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Urteil von 1973 machte klar, dass das Grundrecht der Prozessbeteiligten auf die Freiheit von Religion aus Artikel 4 des Grundgesetzes verletzen könne. Ein späterer Beschluss von 1995 stellte fest, dass das Kruzifix nicht lediglich ein kulturelles und überreligiöses Symbol sei, sondern Symbol einer spezifischen Religion. Das Gericht konkretisierte in seiner Entscheidung unter anderem den Grundsatz der Selbstrestriktion. Danach hat der Staat nach dem Grundgesetz eine religiös-weltanschauliche Neutralitätspflicht und darf keine Position beziehen, wie es einem Grundrechtsträger möglich ist: der Staat darf sich also nicht auf die christliche Religion berufen, noch kann er als solcher einer Religion angehören. Landgerichtspräsident Haesing hatte das Nichtwiederaufhängen hingegen so begründet: Es schade dem Symbol mehr, wenn es wegen der Kritik Prozessbeteiligter unter Umständen ständig auf- und abgehängt werden muss.

Rudolf Ladwig: "Verfassungsbruch im Kulturkampf" Foto: Evelin Frerk
Der Humanistische Verband in Nordrhein-Westfalen und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten hatten im Zuge der Diskussion scharfe Kritik geübt, IBKA-Vorstandsmitglied Rudolf Ladwig sprach gar von einem “Verfassungsbruch im Kulturkampf”. Letztendlich entscheidend für die vorläufige Lösung, das Kruzifix nur im Amtszimmer des Landgerichtspräsidenten aufzuhängen, war jedoch vermutlich das Engangement der Neuen Richtervereinigung NRV, ein Bund von Richterinnen, Richtern und Staatsanwaltschaften.
Die NRV hatte schon zu Beginn des Streits klar Stellung gegen Kruzifixe in den Gerichten bezogen. NRV-Sprecher Harry Addicks teilte wissenrockt.de auf Nachfrage mit, den Düsseldorfer Gerichtspräsidenten sei ein Schreiben der NRV zugestellt worden, welches auf die verfassungsrechtliche Lage nochmals eindringlich hingewiesen hatte. Das Schreiben unterstrich, “ein Kreuz etwa im Foyer des Gerichts oder auf einem Gang werde im Zweifel von weitaus mehr Personen wahrgenommen als ein solches im Gerichtssaal. Der Besucher und Betrachter könne nur daraus schließen, dass sich das Gericht entgegen seiner Neutralitätspflicht in irgendeiner Weise mit dem Christentum identifiziere oder jedenfalls verbunden oder verpflichtet fühle.”
Die Gerichtspräsidenten wurden nun vom NRV gebeten, die zwischenzeitlich diskutierte Lösung noch einmal zu überdenken. Nach einem Gespräch der Gerichtspräsidenten und Kirchenvertreter Mitte März hatten diese sich darauf geeinigt, das Kruzifix außerhalb der Gerichtssäle an einem prominenten Platz innerhalb des Gebäudes aufzuhängen. Die NRV erklärte darum, “mit dem Aufhängen eines Kreuzes im Gerichtsgebäude an allgemein zugänglicher Stelle wäre das Thema nicht ausgestanden.” Die Gerichtspräsidenten würden damit rechnen müssen, dass neben Rechtssuchenden auch Bedienstete des Gerichts Einwände und notfalls Klagen erheben würden. Kurze Zeit später entschied man sich in Düsseldorf endgültig für die einzig verbliebene Lösung.















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