Kreuz sucht Kläger

Der Streit in Düsseldorf: Dürfen Gerichte wie Kirchen geschmückt werden? Ist es weltanschaulich neutraler ein Kreuz im Gericht als nur im Sitzungsraum aufzuhängen? Warum wurde das Kreuz nicht gleich auf dem Dach befestigt? Foto: morguefile.com
“Wahrscheinlich hat Paulsen dem Druck der christlich Klerikalen und der Landesregierung nicht mehr standhalten können”, meint Jürgen Springfeld, Vorsitzender des Humanistischen Verbandes in Nordrhein-Westfalen. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts von Düsseldorf, Anne-José Paulsen, war nach heftigen Protesten von Kirchenvertretern, Regierung und lokalen Medien davon abgebracht worden, Kruzifixe im neuen Gerichtsgebäude nicht wieder aufzuhängen. Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschland in NRW verurteilte die neue Entscheidung gegenüber wissenrockt.de “aufs schärfste” und erklärte: “Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, mit welcher Arroganz die beiden großen christlichen Kirchen in NRW sich über das Grundgesetz hinwegsetzen.” Springfeld erklärte, die ursprüngliche Entscheidung der OLG-Chefin war die “einzig richtige.”
Wurde die Justiz manipuliert?
“Keinen Kompromiss”, könne es angesichts der eindeutigen Rechtslage geben, erklärte heute Harry Addicks, Sprecher der Neuen Richtervereinigung (NRV) und vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen. Der Verband versteht sich als liberale Alternative zum mächtigen Deutschen Richterbund, der auf die Bestrebungen der Kirche und Regierung in NRW mit “Befremden” reagiert hatte. “Düsseldorfer Justiz kriecht zu Kreuze”, kommentierte dagegen gestern Gerhard Czermak, Religionsverfassungsrechtsexperte und Mitglied im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung. Er meinte außerdem, man muss “zwangsläufig den Eindruck gewinnen, dass sich zumindest Teile der Justiz durch den Druck der Kirchen, der Politik und der Straße manipulieren lassen.” Die Justiz in Nordrhein-Westfalen (NRW), so der ehemalige Verwaltungsrichter Czermak, hat ihr Ansehen durch die Einigung zugunsten des Kruzifix am Düsseldorfer Oberlandesgericht diskreditiert.

Anne-José Paulsen. Foto: OLG Köln
Kreuz ist Glaubenssymbol schlechthin und hat auffordernden Charakter
“Die Anbringung eines Kreuzes in den Räumen einer staatlichen Einrichtung, auf die der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeit angewiesen ist, verstößt gegen das Grundrecht der Bekenntnisfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes”, erklärte dazu NRV-Sprecher Addicks, “weil der Staat dadurch seine Pflicht zur Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften sowie gegenüber den Menschen verletzt, die sich nicht zu einer Religion bekennen.” Die NRV stellte heraus, dass ein Kreuz im Düsseldorfer Gericht für die dortigen Menschen Zweifel daran wecken kann, “dass in der staatlichen Institution Justiz allein rechtliche Maßstäbe für die gerichtliche Entscheidung Bedeutung haben und dass die dritte Staatsgewalt nicht in irgendeiner Weise mit religiösen Bekenntnissen oder Kirchen verwoben ist oder sich diesen verpflichtet fühlt.” Das Kruzifix als Zeichen der Kirche “hat appellativen (auffordernden, Anm. d. Red.) Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus”, zitierte NRV-Sprecher Addicks aus einer bedeutenden Gerichtsentscheidung, in der das Bundesverfassungsgericht zum Kreuz der christlichen Kirche feststellte: “Es ist geradezu sein Glaubenssymbol schlechthin.”
Warum hatten Kirchenvertreter und Regierung den anfänglichen Widerstand von der OLG-Präsidentin Anne-José Paulsen gebrochen und sie zu einem “Verfassungsbruch im Kulturkampf” gezwungen, wie Rudolf Ladwig, zweiter Vorsitzender des IBKA, gestern die Einigungen zugunsten des Kruzifix nannte? Am 9. Mai 2010 ist in NRW Landtagswahl. Ist der Kampf ums Kreuz im Gericht nun ein geschickter Zug von Kirchenangehörigen aus dem christlichen Klerus und der CDU, die derzeit dort die Regierung stellt?

Jürgen Rüttgers. Foto: Dirk Vorderstraße / CC-by
Kirche, Politik, Medien: Wahlkampf auf breiter Front in NRW
Den Menschen im überwiegend christlichen Nordrhein-Westfalen dürfte die verfassungsrechtliche Realität kaum bekannt sein. Hohe Kirchenrepräsentanten hatten in der Debatte öffentlich erklärt, die unantastbare Würde des Menschen sei kein Zugeständnis des Staates, sondern ein Geschenk Gottes. Und Superintendent Ulrich Lilie meinte zum Plan Paulsens: “Wir glauben, dass Gott der einzige ist, der menschengerecht Recht spricht.” Sogar die Justizministerin des Landes, Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), unterstützte die Forderungen: “Ich würde mich freuen, wenn die Verantwortlichen beim Land- und Amtsgericht Düsseldorf ihre Entscheidung, im neuen Justizzentrum keine Kreuze in den Gerichtssälen aufzuhängen, noch einmal überdenken würden.” Auch der promovierte Jurist und Ministerpräsident Jürgen Rüttgers sagte schließlich, er hätte sich “eine andere Entscheidung der Gerichte gewünscht.” Die regional bedeutende Tageszeitung “Rheinische Post”, die sich als “Zeitung für Politik und christliche Kultur” versteht, begleitete den Streit der OLG-Präsidentin Paulsen mit einer ahnungslosen aber teilweise sehr empörten Öffentlichkeit. Empörung, die angesichts der scheinbar unchristlichen Forderung nach einem kreuzfreien Gericht, viele Menschen aufrüttelt und bewegt.
Kläger können auf Unterstützung hoffen
Einen erfolgreichen Wahlkampf der Kirchenmitglieder der CDU kann die säkulare Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen nicht verhindern. Sollten aber betroffene Bürgerinnen oder Bürger in Düsseldorf oder auch Angestellte des Gerichts gegen das Kreuz klagen, stehen die Chancen gut, dass auch das Düsseldorfer Gericht nicht mehr der Schein einer religiös beeinflussten Rechtsprechung trübt. Die Vereinbarkeit von Kreuz und Kirche mit dem Grundgesetz ist jedenfalls nach der Mehrheit kirchenunabhängiger Juristen nicht gegeben. Aber auch der Präsident der Evangelischen Akademie in Berlin, Robert Leicht, plädiert für Gerichte ohne Kruzifix.
Das vorläufige Fazit im Streit um die verfassungswidrigen Forderungen sendungsbewusster Kirchenmitglieder aus dem Klerus und der CDU zieht Rudolf Ladwig: “Der Vorgang zeigt, dass die Kirchenlobby bestens organisiert ist und die säkularen Gegenkräfte nicht. Wenn Weltanschauungsfreiheit ein immer wieder neu anzustrebender, zu erkämpfender, gesellschaftlicher Zustand ist – und nicht nur ein Recht – dann ist es um die Verteidiger der Freiheit gelegentlich leider schlecht bestellt.”
Mit Blick auf mögliche Kläger verweist er auf einen Rechtshilfefonds des IBKA und erhofft auch eine Kooperation mit Humanistischen Verband in NRW, welcher dort als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt ist. Er findet: “Die säkularen Verbände werden nicht umhinkommen, zu erkennen, wie kampagnenfähig die Gegenseite ist und dass sie dringend bei sich selbst den Mangel dessen beheben müssen.”




