
Rudolf Ladwig. Foto: Evelin Frerk.
Eine erste Stellungnahme zum vorläufigen Ergebnis der Auseinandersetzung um Kreuze in Gerichten hat nun Rudolf Ladwig, zweiter Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), abgegeben. Rudolf Ladwig sieht in der Entscheidung zugunsten eines Kreuzes im neuen Düsseldorfer Gericht einen Verfassungsbruch, der den Rechtsstaat beschädigt hat. Er erklärt ausführlich seine Interpretation in der Zielsetzung von kirchennahen Politikern und klerikalen Funktionären: die Unterminierung des Rechtsstaats und die Etablierung einer christlichen Naturrechtslehre.
Wir veröffentlichen angesichts der aktuellen Ereignisse die Stellungnahme in voller Länge.
Rudolf Ladwig: Evidenterweise haben Kruzifixe als eklatante Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates weiterhin nichts in staatlichen Gerichtsgebäuden verloren. All die das Gegenteil legitimieren sollenden Argumentationsattrappen sind völlig substanzlos. Das Grundgesetz fußt nicht auf einer Religion. Gesellschaftliche Mehrheitsfragen sind gleichfalls irrelevant, sonst müssten ja in Berlin-Kreuzberg die Gerichtsgebäude unter dem Halbmond firmieren. Der aktuelle Vorgang hat zwei Ebenen.
Die Landesregierung hat den Verfassungsbruch erzwungen und den Rechtsstaat beschädigt. Der Vorgang zeigt, dass entweder die FDP in der Landesregierung nichts zu melden hat, oder ihre bürgerrechtliche Substanz sich inzwischen der Nullmarke nähert. Die CDU will im bestehenden Landtagswahlkampf NRW 2010 ihre klerikalkonservative Kernklientel bedienen. Kirchenlobbyisten in der CDU-geführten Landesregierung haben die Düsseldorfer Gerichtsverwaltung dazu genötigt, sich mit Kirchenvertretern zu treffen und diesen ein Kruzifix prominent im Gerichtsgebäude – aber nicht in Gerichtssälen – “zuzugestehen”. Die gefundene ‘Lösung’ ist scheinbar raffiniert, da gegen ein Kruzifix im Gerichtssaal jeder Richter, Schöffe, Rechtsanwalt, oder Angeklagte erfolgreich Einspruch erheben könnte. Aber wer wird sich dagegen verwahren, das Gerichtsgebäude generell unter das Kruzifix gezwungen zu sehen? Hinter all dem bemühten christlichen Kulturkampf um vereinnahmende Kreuzessymbolik steckt aber noch mehr.
Die moderne Rechtsauffassung geht davon aus, dass alle Normen des Rechts von Institutionen bzw. von dafür berechtigten Personen gesetzt werden und damit für die Rechtsgesellschaft Verbindlichkeit erlangen. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat wird sein Fundament aus dem Gewohnheitsrecht abgeleitet und in parlamentarischen Entscheidungen der Legislative festgelegt sowie mit Methoden der Vertragstheorie abgesichert. Recht und Moral sind dabei getrennte Kategorien. So soll verhindert werden, dass geltendes Recht in religiös-weltanschauliche Abhängigkeit gerät.
Indem ein Gerichtsgebäude unter das Kruzifix gestellt wird, ist die zuvor skizzierte Grundlage des Rechtsstaates unterminiert. Denn es geht den christlichen Kulturkämpfern implizit um mehr, als nur das Kruzifix. Sie möchten klammheimlich die christliche Naturrechtslehre zur Grundlage des Rechts deklarieren, also einer christlich-scholastischen Ableitung des ‘Sollens’ (Moral) aus dem ‘Sein’. Beispiel: “Homosexualität sei ‘widernatürlich’. Was angesichts homosexueller Tiere nicht mal in so einer falschen Binnenlogik triftig ist!
Es handelt sich bei der Naturrechtslehre um eine transzendente Vorstellung, der Natur seien Recht und Moral immanent (qua Schöpfergott). Daraus resultiert die idealistische Hoffnung, in der Natur – unter Ignoranz dessen, dass Natur ein System von Fressen und Gefressen werden ist – nicht nur ein Fundament für Rechtsnormen, sondern auch für ethische Normen finden zu können und damit folgerichtig die Annahme einer Zusammengehörigkeit von Recht und Moral abzuleiten. Dieser Fiktion fehlt jegliches Begründungsfundament und ist ein naturalistischer Fehlschluss, der direkt in das Münchhausen-Trilemma führt (bei dem Versuch einer Letztbegründung gibt es drei Alternativen: ein infiniter Regress, einen logischen Zirkel, oder Abbruch des Verfahrens. Da der erste unpraktikabel ist, der zweite einen Fehler enthält und der dritte eine dogmatische Setzung nach sich zieht, spricht Hans Albert von einem Trilemma).
Die Debatte könnte an Substanz gewinnen, wenn die Säkularen sich kritisch mit der christlichen Naturrechtslehre auseinandersetzen würden. Bislang scheint jedoch die problematische Grundlage des Denkansatzes der Gegenseite vielerorts nicht mal erkannt worden zu sein.
Mehr Informationen zur Frage eines “Rollbacks” der Aufklärung Benedikts Kreuzzug















Wenn im Gebäude unbedingt ein Kreuz hängen muss, wäre das Klo der passende Ort!
Schlimm, schlimm, wenn ein Folter- und Hinrichtungsgerät aus dem Alten Rom die Gerichtssäle in einem modernen Rechtsstaat “zieren” müssen.
Du willst diesen geheiligten Ort mit einem obszönen Symbol entweihen? SCHÄM DICH!
Mir tun solche Diskussionen weh: Es gibt so viele Orte, wo Kreuze hängen, wo sie nichts zu suchen haben! Traurig, dass da so ein harter Kampf geführt werden muss.
Kruzifixe auf dem Klo? Da bekommt der Begriff “Donnerbalken” eine ganz neue Bedeutung…