
Robert Leicht, ein besonnener Christ und Journalist. Foto: EAB
Anne-José Paulsen, OLG-Präsidentin Düsseldorfer, entschied kürzlich gemeinsam mit ihren Kollegen, in den neuen Gerichtsbauten keine Kreuze mehr aufzuhängen. Dagegen stellte sich ein Sturm der Entrüstung seitens der Kirchenvertreter und der politischen CDU-Führungsriege in Nordrhein-Westfalen. Sogar der Ministerpräsident des Bundeslandes, Jürgen Rüttgers, forderte die Präsidentin auf die Kreuze nicht aus den Gerichtssälen zu verbannen. Kirchenvertreter fügten hinzu: “Wir glauben, dass Gott der einzige ist, der menschengerecht Recht spricht.” Der Internationale Bund der Konfessionlosen und Atheisten (IBKA) in NRW stärkte der OLG-Präsidentinm als erster säkularer Verband den Rücken und betonte die Notwendigkeit einer strengen Trennung von Staat und Kirchen. Dem pflichtete nun eine bedeutende Persönlichkeit aus der evangelischen Kirche bei. Robert Leicht, Präsident der Evangelischen Akademie Berlin (EAB), ZEIT-Korrespondent im Ressort Politik und ehemaliges Ratsmitglied der Evangelischen Kirche, kommentierte die Debatte deshalb am Montag in der Berliner Tageszeitung “Der Tagesspiegel”.
“Ein Umzug ist eine Gelegenheit, sich von gewohntem Hausrat zu trennen, den man zwar längst nicht mehr brauchte, den man aber auch noch nicht entsorgen wollte. Das mögen sich auch die Präsidenten des Amts- wie des Landgerichts in Düsseldorf gedacht haben. Sie haben entschieden, beim Umzug in ihr neues Dienstgebäude die Kruzifixe, die bisher in den Gerichtssälen hingen, nicht mitzunehmen. Ein Skandal, wie nun manche schimpfen – oder eine verständliche Entscheidung? Um es (nur etwas) zugespitzt zu sagen, und zwar (das mag die kleine Provokation dabei sein) auch aus betont christlicher Sicht – also nicht nur staatsrechtlich betrachtet: Sie hätten schon im alten Gebäude längst abgehängt gehört! Wie das?
Zunächst das Staatsrecht: Schon die Weimarer Verfassung, deren Religionsartikel unverändert ins Grundgesetz übernommen wurden, enthielt dazu eine glasklare Bestimmung: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“ Mit anderen Worten: Wo immer der Staat mir, Pflichten einfordernd, gegenübertritt, haben religiöse Anmutungen, Zumutungen und Symbole nichts verloren. Mein Staats- und Kirchenrechtslehrer pflegte den Kandidaten für Staatsexamen, die ihren Lebenslauf etwa mit dem Satz begannen: „Ich, NN, lutherischen Bekenntnisses, geboren am …“, die Akte sofort mit der Bemerkung zurückzugeben: „Das gehört nicht hierher!“ Er hätte auch sagen können: Sie haben in der entsprechenden Vorlesung offenbar geschlafen.”
Der gesamte Kommentar ist beim “Tagesspiegel” online zu lesen: “Kreuze im Gericht?”
Foto Aufmacher: Erich Westendarp / pixelio.de

















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